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Honorar

Honorar

Das Honorar für Steuerberater ist gesetzlich geregelt, in der Steuerberatervergütungsverordnung : StBVV

Gerne geben wir Ihnen eine konkrete Schätzung ab, mit welchen Gebühren für Ihre Beratung anfallen werden.
Steuerberatungskosten sind übrigens nach wie vor zum größten Teil bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig. 

Lediglich ein kleiner Teil, der auf der Erstellung des sogenannten Mantelbogens der Steuererklärung entfällt (dort werden z. B. die Sonderausgaben erfasst) ist nicht mehr abzugsfähig.

Die anfallenden Gebühren für die Anlagen N, V, KAP, SO, GSE und L sind nach wie vor abzugsfähig.

Hinweis auf die Möglichkeit nach § 4 Abs. 4 StBVV, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.